ARCHITEKTENKAMMER Schweiz (AKS)

ARCHITEKTENKAMMER Schweiz AKS 


Aktuell
25.10.2009


NEWS

Überarbeitung der Statuten ist im Gange. Ziel: energieeffizientes Bauen postulieren

MINERGIE Member seit 24.9.2009

Seit 01.02.2003 besteht unter dem Namen
"ARCHITEKTENKAMMER Schweiz" eine
anerkannte Körperschaft (juristische Person)
nach Schweizerischem Zivilgesetzbuch mit
Rechten und Pflichten aus ZGB Art. 53-59.



Copyright by
ARCHITEKTENKAMMER Schweiz
2003 - 2009

 

 


AKS-Links:

- Statuten Website -
- Architekten Statistik Schweiz -

Mitgliederverzeichnis (voraussichtlich ab 01.01.2010 abrufbar)

AKS-Liste der Schw. Hochschularchitekten (voraussichtlich ab
01.01.2010 abrufbar)

News-Archiv am Schluss dieser Seite

Adressauskünfte und Architektenliste:

In der Schweiz werden, auf Grund eines fehlenden Architektengesetzes, keine Architektenlisten geführt. Wir erteilen auch keine Adressauskünfte.
Wir wollen diesen Missstand ändern und unternehmen alles, um ab 01.01.2010 die AKS-Liste der Schweizer Hochschularchitekten ins Netz zu stellen.
- Architekten Statistik Schweiz -

Info:

In der Schweiz besteht kein Architektengesetz. Die Berufsbezeichnungen "Architekt" ist nicht geschützt. Die Bedingungen für die Berufsausübung sind nicht einheitlich geregelt. Einzig in Kantonen der französischen Schweiz, im Tessin und in Luzern bestehen in den Baugesetzen Vorschriften über die qualitativen Mindestanforderungen an Architekten und Bauingenieure. Die Titel aus dem Erwerb von Schuldiplomen sind jedoch gesetzlich geschützt

Architektur kann an folgenden anerkannten Ausbildungsstätten studiert werden:
- Eidg. Technische Hochschule ETH (Oberaufsicht und Ausbildungsregelung durch Bund)
- Universität Genf IAUG (kantonal)
- Universität der italienischen Schweiz USI (kantonal)
- Fachhochschulen FH (Oberaufsicht und Ausbildungsregelung durch Bund)


Ziele der AKS:

-1 (neu) Fachübergreifende Sensibilisierung zum Thema energieeffizientes Planen und Bauen – im Besonderen beim Bestand und der Modernisierung von Gebäuden.
-1a Öffentliches kostenloses Register aller Schweizerischen Hochschularchitekten. Eintrag erfolgt auf Antrag und nach Vorlage der Diplomurkunde.
-2 Vertretung der gemeinsamen Interessen der Schweizerischen Hochschularchitekten gegenüber der Öffentlichkeit, den Behörden, den Berufsorganisationen, der Industrie und der Wirtschaft.
-3 Anerkennung der Gleichwertigkeiten aller bestehenden und künftigen Schweizerischen Hochschulabschlüsse der Fachrichtung Architektur durch das Bundesamt für Berufsbildung und Technologie BBT resp. Eidg. Volkswirtschaftsdepartement EVD.
-4 Gerechte Umwandlungsreglemente von bestehenden Hochschuldiplomen in künftige Mastertitel. Die Umsetzung des sogenannten Bologna-Abkommens darf zu keiner Abwertung von bestehenden Diplomen oder Schaffung von Inländerdiskriminierung führen.
-5 Erreichen und/oder Erhalten der vollen automatischen Berufsbefähigung aller Hochschularchitekten innerhalb der Schweiz und der EU. Erreichen der vollen Freizügigkeit der Berufsausübung wie auch die Anerkennung der Berufsbezeichnung "dipl. Architekt" oder "Diplomarchitekt" in der EU. Förderung der Freizügigkeit der Architekten ausserhalb der EU.
-6 Unterstützung eines Schweizerischen Architektengesetzes mit Titelschutz.
-7 Eintrag aller Schweizerischen Hochschularchitekten ins REG A auf Grund der Statuten der Stiftung der Schweizerischen Register der Ingenieure, der Architekten und Techniker nach der geforderten einschlägigen Berufserfahrung nach Studienabschluss.

 


News-Archiv:

- 24.09.2009 - Beitritt zu MINERGIE Verein als MINERGIE Member
- 12.02.2009 - Statutenänderung
- 15.04.2004 - Eventuell keine Umwandlung von dipl. FH zu Master - ( Medienmitteilung FH-Schweiz interner Link)
- 18.09.2003 - REG A Eintrag: für das BBT/EVD ist die FH noch immer zweitklassig! -( Stellungnahme Präsident AKS )
- 09.05.2003 - Die Genehmigung des BBT vorausgesetzt, können sich ab Sommer 2003 alle Schweizer Hochschularchitekten ins REG A eintragen
- 16.02.2003 - ARCHITEKTENKAMMER Schweiz wurde am 01.02.2003 gegründet.